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AGB

Verehrter Reisegast,
wir begrüßen Sie im exklusiven Kreis der Gäste von M'OCEAN, eine Marke der Reiseland GmbH & Co. KG. Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, lnhalt zwischen Ihnen und der Reiseland GmbH & Co. KG, nachfolgend ,,RL" abgekürzt, des bei Vertragsschluss ab 01.01.2026 zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a -651y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und Füllen diese aus, Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor lhrer Buchung sorgfältig durch!

1. Anmeldung, Reisebestätigung

1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a. Grundlage des Angebots von RL und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden lnformationen von RV für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vor-
liegen,
b. Weicht der lnhalt der Reisebestätigung von RL vom lnhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von RL vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit RL bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen lnformationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist RL die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
c. Die von RL gegebenen vorvertraglichen lnformationen oder wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, der Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
d. Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a. Mit lhrer Reiseanmeldung bieten Sie RL den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sie sind an lhre Anmeldung bis zur Annahme durch RL drei Werktage ab Datum der Anmeldung gebunden.
b. Zur Reiseanmeldung müssen uns die Namen laut Reisepass gemeldet werden.
c. Sitzplatzreservierungen und Sonderwünsche: Falls Sitzplätze oder jegliche andere Zusatzleistungen zu lhren gebuchten Flügen gewünscht sind, geben Sie uns dies bitte per E-Mail bekannt und wir nehmen dies gerne für Sie vor. Sitzplatzreservierungen sind lediglich auf Anfrage und zum Teil nur gegen Gebühr möglich. Sitzplatzreservierungen sind IMMER unverbindlich, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
d. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch RL zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Ihnen eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren lnhalt entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeit-raum zugänglich ist, z. B. auf Papier oder per E-Mail), übermittelt, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Partei-en oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. Die Reisebestätigung enthält alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen, sofern sich diese Angaben nicht aus dem Prospekt von RL ergeben.
e. Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung lhrer Reise zur Verfügung stellen, unterliegen den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und werden von uns gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a. Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von RL erläutert.
b. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d. Soweit der Vertragstext von RL im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltflache) "zahlungspflichtig buchen" bietet der Kunde RL den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g. Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons ,,zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. RL ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden an-zunehmen oder nicht.
h. Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von RL beim Kunden zu Stande.
i. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons ,,zahlungspflichtig buchen" durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsachlich nutzt. RL wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.

1.4. RL weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und
§ 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5), gelten. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. Zahlung

2.1. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises pro Person, gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines, für den Gesamtwert der Reise zu leisten.
RL erstellt eine entsprechende Rechnung direkt an Sie. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein vorliegt. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. Wir sind nicht zur Durchführung der Reise mit den Reiseteilnehmern verpflichtet, wenn der Reisepreis trotz vorheriger Zusendung des Sicherungsscheines nicht vollständig bis zum Reiseantritt bezahlt ist. Wir sind jedoch berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn dieser sich mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 323 BGB) vorher durch RL dem Reiseteilnehmer angedroht worden ist. RL behält sich vor, Schadensersatz entsprechen der Stornosätze gemäß Ziffer VII zu verlangen.

2.2. Vor Reiseende darf die Restzahlung nur verlangt werden, wenn wir Ihnen einen Sicherungsschein gemäß § 651r BGB ausgehändigt haben. RL hat sich entsprechend versichert. Ein Sicherungsschein im Sinne des Gesetzes wird Ihnen im Normalfall mit der Rechnung zugesandt oder befindet sich bei den Reiseunterlagen. Dieser Sicherungsschein verbrieft lhren direkten Anspruch gegen den Versicherer. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen. Die Reiseunterlagen versendet RL an die zuletzt bekannte Adresse des Reiseteilnehmers.

2.3. Wir werden lhre Anzahlung unverzüglich zurückerstatten, falls wir lhre Buchung nicht bestätigen können und sie unser Ersatzangebot nicht angenommen haben.

2.4. Die Kosten für Nebenleistungen, Besorgung von Visa etc. sowie schriftliche oder telefonische Reservierungen oder Anfragen gehen zulasten des Kunden.

3. Leistungen und Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Beschreibung im Prospekt sowie aus dem Tarif und aus darauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.

3.1. Die Flüge werden mit den Liniendiensten der Lufthansa und anderer IATA-Luftverkehrsgesellschaften oder Charterfluggesellschaften durchgeführt und von RL nur vermittelt, soweit darauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen wird. Die Beförderung erfolgt in der Touristen-Klasse. Flüge in der Business- und in der 1. Klasse sind in der Regel gegen Aufpreis möglich. Flüge an anderen Tagen, z. B infolge von Vor- oder Nachprogrammen, können zu Mehrpreisen führen. Sitzplatzreservierungen werden von den Luftverkehrsgesellschaften grundsätzlich nur als unverbindliche Vormerkung akzeptiert. Die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften, mit denen wir zusammenarbeiten, sind verbindlich. Wir stellen Ihnen diese auf Anforderung gerne zur Verfügung.
Aus der Wahl der Flüge kann sich ergeben, dass der Hinflug spätnachmittags oder abends, der Rückflug aber bereits morgens bzw. vormittags erfolgt. Für dadurch entfallende Verpflegungsleistungen besteht kein Ersatzanspruch,

3.2. Gepäckbeförderung, -beschädigung oder -verspätung bei Flugreisen
a. Es werden bis zu 23 kg Gepäck pro Fluggast befördert (1. Klasse 32 kg). Bei Reisen nach USA, Kanada, Mexiko und innerhalb Deutschlands ist die Bemessungsgrundlage nicht nur das Gewicht, sondern die Anzahl der Gepäckstücke und deren Abmessungen. Obergepäck kann gegen Aufzahlung mitgenommen werden. Kinder unter zwei Jahren haben keinen Anspruch auf Gepäckbeförderung.
b. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bitten wir unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.1.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Fluggesellschaften und/oder RL können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten.
c. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich RL, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Rei-senden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

3.3. Unterbringung / Verpflegung
Während des Fluges erhalten Sie Erfrischungen bzw. Essen entsprechend der Tageszeit nach den Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Am Zielort werden Sie entsprechend lhrer Buchung untergebracht und verpflegt. In südlichen und überseeischen Ländern kann es gelegentlich zu Ausfällen der Wasser- bzw. Stromversorgung kommen. Dafür sind die jeweils zuständigen Behörden verantwortlich.

3.4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise und in anderen wichtigen Fällen nicht in Anspruch nimmt, wird sich RL bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Dies ist nicht erforderlich, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. RL ist berechtigt EUR 58,- pauschal als Erstattungsentgelt pro Ticket zu berechnen.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Im Falle der Absage eines Linienfluges durch die Fluggesellschaft und z.B. im Falle der Nichteinhaltung des Flugplanes durch die Fluggesellschaft können ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleibt ein solcher Wechsel bzw. eine solche Abänderung daher vorbehalten. Bei Schiffsreisen sind Änderungen des Reiseverlaufs möglich, z.B. wenn das Schiff schon zum Zeitpunkt des Reisebeginns seinen Fahrplan nicht einhalten konnte, wegen eines unvorhersehbaren technischen Defekts der Reiseverlauf verzögert wird oder z. B. im Interesse der Sicherheit der Reiseteilnehmer von der Schiffsleitung eine abweichende Reiseroute eingeschlagen wird. Bei einer Ersatzbeförderung werden nur die Kosten der Bahnreise 2. Klasse erstattet.

4.2. Änderungen von Vertragsinhalten
a. Solche und vergleichbare Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbei-geführt werden, sind nur dann gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
b. RL ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
c. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung, eventuelle Gewährleistungsanspruche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mangeln behaftet ist.
d. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die In-halt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von RL gleichzeitig
mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder ohne Gebühren vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von RL gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. RL verpflichtet sich auch, Sie von derartigen Abweichungen und Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, soweit dies möglich ist.
e. Hatte RL für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4.3. Preiserhöhung oder Preissenkung
a. RL behält sich nach Maßgabe der §§ 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit eine Erhöhung von Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
b. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern RL den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
c. Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen kann RL den auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhungsbetrag verlangen. Andernfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungs-mittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann RL vom Kunden verlangen. Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt wer-den. Bei Erhöhung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für RV verteuert hat.

4.4. RL ist verpflichtet, dem Kunden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für RL führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von RL zu erstatten.. RL darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. RL hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5 Bei Preiserhöhungen werden Sie unverzüglich, jedoch spätestens 20 Tage vor Reiseantritt hiervon in Kenntnis gesetzt. Nach diesem Zeitpunkt sind Preiserhöhungen unzulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

4.5. Die Preisangaben entsprechen dem Stand der Katalog- bzw. Angebots-Drucklegung.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies sollten Sie in lhrem Interesse aus Gründen der Beweissicherung unbedingt schriftlich tun.
lhre Rücktrittserklärung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei uns eingeht.
a. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise nicht antreten, kann RL angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von RL unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person:
- bis zum 91. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises;
- ab dem 90. bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises;
- ab dem 30. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises;
- ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bzw. bei Nichtantritt 80 % des Reisepreises.

Für Reisen mit SeaDream Yacht Club gelten folgende Bedingungen:
- bis 120 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises
- 119 bis 46 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
- 45 bis 31 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
- ab 30 Tagen vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises

Für Reisen mit Tradewind Voyages gelten folgende Bedingungen:
- bis 90 Tage vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises
- 89 bis 60 Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
- 59 bis 45 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
- 44 bis 31 Tage vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises
- ab 30 Tagen vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises

Für Reisen mit Variety Cruises gelten folgende Bedingungen:
- bis 120 Tage vor Reiseantritt EUR 100,-
- 119 bis 90 Tage vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises
- 89 bis 60 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
- 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
- ab 29 Tagen vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises

Der Nachweis eines geringeren Schadens ist gestattet. Bei abweichenden Rücktrittsbedingungen der bei unseren Programmen beteiligten Reedereien gelten deren Rücktrittsbedingungen, sofern darauf in der Buchungsbestätigung ausdrücklich hingewiesen wird. Diese können bis zu 100 % betragen. Kommen keine abweichenden Rücktrittsbedingungen der Leistungsträger zur Anwendung, gelten die vorstehenden Rücktrittsbedingungen für Schiffsreisen.
b. RL behalt sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit RL nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
c. Ist RL infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat RL unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.
d. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB von RL durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreise-vertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie RL sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.

5.2. Auf lhren Wunsch nehmen wir eine Abänderung der Reiseanmeldung (Umbuchung) vor, sofern es im Rahmen der vorhandenen Kontingente möglich ist. Hierfür kann RL bei Einhaltung der nachstehenden Frist ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden
erheben, das bis zum 91. Tag vor Reiseantritt EUR 100,00 p.P. beträgt.

GEBÜHREN FUR NAMENSÄNDERUNGEN:
Nach der Festbuchung und dem Versand unserer Bestätigung werden für jegliche Namensänderungen mindestens EUR 60,- pro Name fällig. Sind die Flugtickets bereits ausgestellt, werden mind. EUR 150,-berechnet. Sollten einzelne Fluggesellschaften höhere Gebühren (bis zu 100% möglich) verlangen, so werden diese von uns entsprechend weiterbelastet. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.1. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5.3. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5.4. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind so-fort fällig.

6. Reiserücktrittskostenversicherung

Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung, die in der Regel innerhalb von acht Tagen nach Buchungsbestätigung abgeschlossen sein muss. Wir beraten Sie gerne ausführlich.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

RL kann nach Reiseantritt den Reisevertrag kündigen:

7.1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maße vertragswidrig verhält. RL behält sich in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis vor. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Verursacher selbst. RL muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich eventueller Erstattungen durch die Leistungsträger.

7.2. RL kann vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten
a. bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 16 Personen, sofern die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt genannt ist. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.
b. bis vier Wochen vor Reiseantritt: Voraussetzung ist, dass der Reiseveranstalter alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, die vertraglichen Reiseleistungen zu er-bringen (z. B. durch Ersatzbeförderung, Änderung der Reiseroute etc.) und dass er die Umstände, die den Rücktritt erforderlich machen, nicht zu vertreten hat. Ein Rücktritt ist nur dann möglich, wenn die Durchführung der Reise die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde. Zusätzlich werden Ihnen EUR 20,- als pauschaler Buchungsaufwand erstattet, es sei denn, dass Sie von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters Gebrauch machen. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. Außergewöhnliche Umstände

8.1. Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch RL den Reisevertrag kündigen. RL zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen.
8.2. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen und insbesondere den Reisenden - wenn möglich - zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.

9. Haftung

9.1. Wir haften im Rahmen unserer Sorgfaltspflichten für
a. die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z. B. Beförderungsunternehmen, Hoteliers etc.);
c. die Richtigkeit der Beschreibung aller in unseren Prospekten angegebenen Reisedienstleistungen
d. und die Mangelfreiheit der Reise.

9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen, sofern sich nicht aus diesen Reisebedingungen oder aus den Umständen etwas anders ergibt und sofern ein Schaden von den mit der Leistungserbringung betrauten Personen nicht nur bei Gelegenheit der Vertragserfüllung verursacht worden ist.

9.3. Umfang der Haftung
a. RL haftet nicht für Leistungsstörungen bei vermittelten Fremdleistungen, sofern in den Buchungs-unterlagen und in der Reisebestätigung ausdrücklich auf die Vermittlungstätigkeit hingewiesen wird. Nur unter diesen Voraussetzungen gilt für Flüge mit Linienfluggesellschaften, für die der Reisende einen entsprechenden Beförderungsausweis enthalt, folgendes: Nicht RL als Vermittler haftet für die Erbringung der Beförderungsleistung, sondern das befördernde Unternehmen (z. B. die Lufthansa). RL ist kein Luftfrachtführer. Die Haftung der Luftverkehrsgesellschaften basiert auf deren Beförderungsbedingungen, die Sie in lhrem Reisebüro einsehen können. Die Haftung der Luftverkehrsgesellschaften wird im Übrigen begrenzt durch internationale Abkommen und Regelungen, z. B. das Warschauer Abkommen und die Verordnung (EWG) Nr. 295/91 vom 04.02.1991. Auf besonderen Wunsch senden wir sie Ihnen zu.
b. Wenn Reisende ihre Bahn-Verbindungen zusammenstellen, haftet RL nicht bei Verspätung beziehungsweise Ausfall von Zügen, denn dies liegt außerhalb unseres Einflussbereichs.
c. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sport-anlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor lnanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn wir vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben. Wir empfehlen den Abschluss einer Sport-Unfallversicherung.
d. Wir weisen darauf hin, dass im Ausland manchmal Fluggesellschaften tätig sind, die nicht immer über einen gleich hohen Standard hinsichtlich Technik, Service und Komfort verfügen, wie die in- und ausländischen Gesellschaften, die von und nach Deutschland fliegen.

9.4. Gewährleistung
a. Der Reisende kann Abhilfe verlangen, wenn die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird. RL kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
b. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls das Abhilfeverlangen keinen Erfolg hatte und die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wurde. Eventuelle weitergehende Ansprüche, den Reisepreis nachträglich zu mindern, bleiben davon unberührt.
c. Wenn der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet hat oder er-klärt, dass Abhilfe nicht geleistet werden kann, und wenn die Reise infolge der nicht vertragsgemäßen Erbringung erheblich beeinträchtigt wird, kann der Reisende den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art nach § 651l BGB kündigen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von RL verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist und RL verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden ggf. zurückzubefördern.
d. Soweit RL infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsanspruche nach
§ 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach
§ 651n BGB geltend machen.

9.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung und nutzlos aufgewendeter Urlaubs-zeit verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

9.6. Beschränkung der Haftung
a. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt für Schäden, die nicht Körperschaden sind, soweit ein Schaden des Reisenden nicht vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wird.
b. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen etc.,) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von RL sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
c. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu er-bringende Leistung internationale Abkommen oder auf solche beruhenden gesetzlichen Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich RL gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf ebenfalls berufen.
d. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem lnternationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadelajara und der Montrealer Vereinbarung (nur Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie Verluste und Beschädigung für Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fallen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
e. Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.

9.7. Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
a. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen das ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten.
b. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung mitzuteilen. Ist eine örtliche Reiseleitung bzw. eine Agentur nicht vorhanden oder nicht erreichbar oder kann sie eine Leistungsstörung nicht beheben, wenden Sie sich an den Leistungsträger (Transfer-Unternehmen, Hotelier) und/oder den Reiseveranstalter bzw. an seine Kontaktadresse im jeweiligen Zielgebiet.
c. Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Anspruche anzuerkennen.

10. Geltendmachung von Ansprüchen

Nach § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4 - 7 BGB hat der Kunde/ Reisende seine Reisemängelansprüche gegenüber RL geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

11. lnformationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

11.1. RL informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

11.2. Steht/stehen bei Buchung die ausführende(n) Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist RL ver-pflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald RL weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird RL den Kunden informieren.

11.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird RL den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit an-gemessenen Mitteln möglich ist über den Wechsel informieren.

11.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte
„Black List“ (Fluggesellschaft(en), denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist, ist auf den lnternet-Seiten von RV oder direkt über ec.europa.eu/transport/modes/air/ safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsraumen von RL einzusehen.

12. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

12.1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, die Reisenden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche lmpfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktritts-kosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn RL nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

12.2. RL haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde RL mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass RL eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

12.3. Achten Sie bitte darauf, dass ihr Reisepass, den Sie für die Reise benötigen, Gültigkeit besitzt, nach Möglichkeit sechs Monate über ihr geplantes Reisedatum hinaus. Kinder müssen einen Kinderpass (in einzelnen Ländern einen Reisepass) besitzen oder im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen sein.

13. Versicherungen

13.1. Gegen das Beförderungsrisiko beim Flug sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen versichert.

13.2. Zu lhrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktritts-, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung. Diese Versicherungen erhalten Sie einzeln nach lhren individuellen Wünschen oder zusammen als Paket von RL.

14. Allgemeines

14.1. Druckfehler und Rechenfehler im Prospekt oder in der Reisebestätigung berechtigen RL dazu, die Wirksamkeit des Reisevertrages bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen anzufechten. In einem solchen Fall der Anfechtung hat RL dem Reisenden den nachgewiesenen Vertrauensschaden zu ersetzen.

14.2. Alle Angaben in unserem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

14.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

14.4. Reisen in andere Länder sind manchmal mit Ge-fahren verbunden, die es zu Hause nicht gibt. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard.

14.5. Bei kombinierten Flug-/Schiffsreisen und bei Busreisen gelten auch die Bedingungen der jeweiligen Reederei bzw. des Unternehmers, die wir Ihnen vor Vertragsabschluss gerne zur Verfügung stellen.

14.6. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für Passivprozesse ist Mainz.

16. Datenschutz

16.1 Die RL zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften entsprechend der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig gespeichert, verarbeitet und weitergegeben. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und für die Reiseabwicklung im erforderlichen Umfang an Dritte weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

16.2 RL ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Reisenden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO. Die personenbezogenen Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Reise verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Reisenden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass RL nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Reisende in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO eingewilligt hat.

16.3 Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Reisenden gegenüber RL hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten folgende Betroffenenrechte:
Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO, Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DS-GVO, Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DS-GVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO, Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO sowie Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO.

16.4 Der Reisende kann sich in Fragen des Datenschutzes an den Datenschutzbeauftragten von RL unter datenschutz@reiseland.de oder unter Datenschutzbeauftragter, Reiseland GmbH & Co. KG, Osterbekstraße 90a, 22083 Hamburg, wenden.

17. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

a. RL weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass RL nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für RL verpflichtend würde, informiert RL die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. RL
b. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und RL findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils aktuellen Fassung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des Internationales Privatrechts Anwendung. Ist der Reisende Verbraucher, kann auch das Recht am Wohnsitz des Reisenden anwendbar sein, sofern es sich um zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
c. Für Klagen von RL gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, wird als Gerichtsstand der Sitz von RL vereinbart.

Reiseland GmbH & Co. KG
Osterbekstr. 90a
D-22083 Hamburg Geschäftsführer Thomas Bösl, Lars Helmreich, Christoph Rische
HR Hamburg HRA 99961

www.reiseland.de
www.mocean.de
www.seadream.de

kontakt@reiseland.de
info@mocean.de

Tel: (040) 27842400 (Reiseland) /
(06733) 92 97 98 (M’Ocean)

Stand Januar 2026